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Um Hinweisgebern europaweit einen einheitlichen Schutz zu garantieren, hat sich das Europäische Parlament im April 2019 auf Regeln für einen EU-weiten Hinweisgeberschutz geeinigt.
Am 16.04.2019 wurde eine Richtlinie für den Schutz von Hinweisgebern verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften umzusetzen. Bis Dezember 2021 muss auch Deutschland diese Vorgaben in nationales Recht umwandeln. Experten sind sich sicher, dass sich der deutsche Gesetzgeber dieses Mal beeilen wird.
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