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Um Hinweis­gebern europaweit einen einheit­lichen Schutz zu garan­tieren, hat sich das Europäische Parlament im April 2019 auf Regeln für einen EU-weiten Hinweis­ge­ber­schutz geeinigt.

Am 16.04.2019 wurde eine Richt­linie für den Schutz von Hinweis­gebern verab­schiedet. Die Mitglied­staaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften umzusetzen. Bis Dezember 2021 muss auch Deutschland diese Vorgaben in natio­nales Recht umwandeln. Experten sind sich sicher, dass sich der deutsche Gesetz­geber dieses Mal beeilen wird.