digital. rechts­sicher. effektiv.

Die Einrichtung eines Melde­kanals zum Schutz von Hinweis­gebern wird in Deutschland für Firmen mit mehr als 49 Mitar­beitern zur Pflicht.

Die Uhr tickt – nur noch wenige Wochen

Alle Unter­nehmen mit 50 oder mehr Mitar­beitern sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein Hinweis­geber- /​Whist­le­b­lowing-System innerhalb ihrer Organi­sation zu imple­men­tieren. Unter­nehmen ab 250 Mitar­beitern müssen sofort handeln.

KMU mit 50–249 Mitar­beitern haben zwar noch eine Schon­frist bis Ende 2023, es gibt aber keinen Grund zu warten.

Was muss ich tun,
um den gesetz­lichen Anfor­de­rungen zu entsprechen?

Sie müssen einen internen Melde­kanal einrichten. Wir empfehlen den Einsatz eines digitalen Hinweis­ge­ber­sy­stems und die Zusam­men­arbeit mit externen Ombuds­leuten, um die Meldungen profes­sionell zu bewerten und Ihre internen Ressourcen zu schonen.

Was kosten
der WhistlePro Melde­kanal und die Bestellung der Ombuds­leute?

für nur 49,00 EURO netto /​Monat * (statt regulär 89 Euro netto /​Monat), haben Sie Zugriff auf ein rechts­si­cheres Melde­system.

Über diesen Weg können Ihre Mitar­beiter mögliche Verstöße gegen recht­liche oder interne Vorgaben vertraulich an die Ombuds­leute der Anwalts­kanzlei Schneiders & Behrendt melden.

Die Compliance-Experten von Schneiders & Behrendt führen eine Plausi­bi­li­täts­prüfung durch und leiten bei Bedarf daraus Hand-lungs­emp­feh­lungen ab, die an Ihr Unter­nehmen weiter­ge­leitet werden.

Der entste­hende Prüfungs­aufwand wird trans­parent abgerechnet.
Keine versteckten Kosten.

Die Kosten für die Plausi­bi­li­täts­prüfung und den Dialog mit den Hinweis­gebern rechnen wir im 15 Min Takt ab. 62,50 € pro 15 Minuten, 250 EURO die Stunde.

Wir stellen Ihnen zusätzlich folgende Infor­ma­tionen zur Verfügung:

Standard­tem­plate für Ihre Homepage (interne, externe) um den Zugang zum Melde­kanal zu ermög­lichen

Warum gibt es
diese Richt­linie?

Die Whist­le­b­lower-Richt­linie zielt darauf ab, den Hinweis­geber zu schützen, wenn er Verstöße gegen recht­liche oder interne Vorgaben meldet.

Wer haftet,
wenn ich nicht handle?

Das Versäumnis, interne Meldewege einzu­richten, kann zu einer Geldbuße (von bis zu 20.000 EURO) führen. Einzel­per­sonen und Perso­nen­ver­ei­ni­gungen drohen bei bestimmten Verstößen zehnfache Bußgelder.

Ein Bußgeld von bis zu 1 Million Euro kann anfallen, wenn die Geschäfts­führung eine Anzeige nicht zulässt oder sich vorsätzlich sanktio­niert.

Geschäfts­führer, Vorstände und Aufsichtsräte können wegen Verletzung von Organi­sa­tions- und Aufsichts­pflichten bei leich­tester Fahrläs­sigkeit in Regress genommen werden, auch wenn sie persönlich an Compliance-Verstößen nicht beteiligt sind.

Unter­nehmen kommen also um ein Hinweis­ge­ber­system nicht herum.

Wer ist
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