Dr. jur. Burkhard Fassbach ist seit 1998 als selbständiger Rechtsanwalt tätig.
Aufgrund seiner freien Mitarbeit in renommierten Wirtschafts- und Insolvenzrechtskanzleien verfügt er über eine langjährige Praxiserfahrung in den Bereichen Corporate Governance, Compliance, Organhaftung und D&O‑Versicherung. In diesen Fachgebieten übt er eine umfangreiche Referententätigkeit aus und ist Autor zahlreicher Publikationen.
Er schreibt regelmäßig Kolumnen beim Compliance Channel und veröffentlicht Gastbeiträge in dem amerikanischen Fachjournal D&O Diary.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, Frankfurt am Main und Mainz und dem juristischen Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat er im US-amerikanischen Reorganisationsrecht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Manfred Wolf, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, promoviert. Im Rahmen des Promotionsstudiums erfolgte ein Forschungsaufenthalt an der Northwestern University School of Law, Chicago, USA.
Vor seinem juristischen Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Hessischen Landesbank.
Der gebürtige Hesse ist Mitglied im Deutschen Institut für Compliance e.V. (DICO) und einer der Initiatoren des unabhängigen Compliance Expertennetzwerks www.whistlepro.de.